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Touristensteuer & Befreiung
In einigen Städten wird eine sogenannte Kulturförderabgabe oder auch Übernachtungssteuer für Touristen erhoben. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Informationen der betroffenen Städte. Steuerbefreit sind Gruppen, die mit Bildungsauftrag reisen (Ausnahme Amsterdam & Graz) und Gäste mit beruflichem Reisehintergrund. Die folgenden Dokumente dienen einer Befreiung von der Abgabe.
Formulare:
Schulbescheinigung
Geschäftsreisende: Arbeitgeberbestätigung
Geschäftsreisende: Eigenbestätigung
Formulare:
Geschäftsreisende: Arbeitgeberbestätigung
Geschäftsreisende: Eigenbestätigung
Formulare:
Schulbescheinigung
Geschäftsreisende: Arbeitgeberbestätigung
Geschäftsreisende: Eigenbestätigung
Formulare:
Schulbescheinigung
Geschäftsreisende: Arbeitgeberbestätigung
Geschäftsreisende: Eigenbestätigung
GRAZ
Formulare:
Schulbescheinigung
Geschäftsreisende: Arbeitgeberbestätigung
Geschäftsreisende: Eigenbestätigung
Formulare:
Schulbescheinigung
Geschäftsreisende: Arbeitgeberbestätigung
Geschäftsreisende: Eigenbestätigung
Formulare:
Schulbescheinigung
Formulare:
Schulbescheinigung
Geschäftsreisende: Arbeitgeberbestätigung
Geschäftsreisende: Eigenbestätigung